Landsturm-Schein
Unter dem Begriff "Landsturm" verstand man im Militärwesen seit dem 15. Jahrhundert die letzte personelle Reserve die weder dem Heer noch der Marine zu zuordnen ist. Diese Personal sollte ursprünglich ausschließlich zur Abwehr eines feindlichen Einfalls dienen.
Das Reichsgesetzblatt aus dem Jahre 1888 organisierte den Landsturm im Rahmen der Änderung der Wehrpflicht, nach einigen vorigen Umwandlungen neu. Demnach gab es zwei Aufgebote: Der Landsturm I umfasste alle Männer vom 17. bis zum 39. Lebensjahr, der Landsturm II betraf alle Männer bis zum 45. Lebensjahr.
Wilhelm Küpper, dem der unten gezeigte Landsturm-Schein zu zuordnen ist war bei seiner Erfassung im Jahre 1888 22 Jahre alt und gehörte somit zum Landsturm I, wie auch auf dem Schein zu lesen.
Auch die weiteren Verpflichtungen des Landsturm-Mannes sind auf dem Schein unten vermerkt, so konnte der Landsturm ab 1888 auch ausserhalb des Deutschen Reiches eingesetzt werden.
Quelle:
- Garnison Köln
- Reichsgesetzblatt 1888
- Deutsche Wehrordnung vom 22. November 1888, § 20